Wir haben uns für die Rechtsform der Genossenschaft entschieden, da diese unseren Vorstellungen vom Zusammenleben (ausgeführt in Vision und Satzung) am treffendsten entspricht:
Grund und Boden bleiben nachhaltig für die Zwecke der Genossenschaft erhalten. Gebäude und Einrichtungen sind der individuellen Zurechnung von Wertsteigerungen entzogen. Es besteht keine Gewinnerzielungsabsicht. Falls Gewinne erzielt werden, dienen sie der Gemeinschaft.
Die Verantwortung für die Führung und Verwaltung der Genossenschaft und deren Einrichtungen übernehmen die Mitglieder selbst.
Formen und Regeln des alltäglichen Zusammenlebens bestimmen die gleichberechtigten Genossenschaftsmitglieder selbst und setzen sich Normen für Entscheidungsfindungen und Konfliktlösungen.
Gegenseitige Hilfe und Unterstützung in allen Lebenslagen sind konstituierend für ein Gelingen des Gemeinschaftslebens.