Finanzierung und Kosten der Wohnungen in der Wohngenossenschaft

Um für die GenossInnen der Wohngenossenschaft „Haus Salem“ Wohnraum schaffen zu können, braucht es Geld: die alten Gemäuer müssen umfassend renoviert werden, wobei sowohl der Denkmalschutz als auch ökologische Aspekte besonders berücksichtigt werden sollen.

Wir haben uns entschlossen, in einem ersten Bauabschnitt zunächst nur den Altbau zu sanieren. Dafür wurden von der Architektin ca. 3,5 Mio € budgetiert, die es nun zu finanzieren gilt. Im Rahmen der Genossenschaftsgründung muss ein Finanzierungs- und Wirtschaftsplan vorgelegt werden, den wir mittlerweile erstellt haben. Hierin ist vorgesehen, dass ca. 1/4 der Gesamtfinanzierung aus Eigenmitteln aufgebracht wird. Das ist üblich und wird von den Banken als Mindesteinlage gefordert. D.h. konkret, dass 1/4 der Entstehungskosten/m² von den Wohn-genossen/Mietern einer Genossenschaftswohnung eingebracht werden muss (1. Säule der Gesamtkosten). Die restlichen 3/4 werden fremdfinanziert (private Darlehen und Bankkredite). Die Verzinsung und Tilgung dieser Kredite erfolgt über Mieteinnahmen von Wohngenossen (2. Säule der Gesamtkosten). Darüber hinaus müssen die laufenden Nebenkosten bezahlt werden (3. Säule der Gesamtkosten). Wir haben zwar eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt, trotzdem gelten die folgenden Zahlen unter Vorbehalt, denn noch sind weder Kreditverhandlungen erfolgt, noch Baukosten angefallen – die Zahlen basieren also auf PLAN-Daten!

Mit folgenden Finanzierungsbeiträgen und Kosten ist zu rechnen, wenn Du im Wohnprojekt wohnen möchtest:

Säulen der Finanzierung der Wohngenossenschaft

(Stand Juli 2024)